Diebstahl mit Waffen in zwei Fällen – Mandant wird haftverschont und bekommt Bewährung

Der Mandant hatte an einem Tag zwei Diebstähle im Wert von mehreren hundert Euro begangen und wurde bei dem zweiten Diebstahl von einem Ladendetektiv auf frischer Tat ertappt. An sich wären das keine allzu schweren Vorwürfe, wenn der Mandant bei den Diebstählen nicht ein Messer bei sich gehabt und zur Entsicherung der Ware eingesetzt hätte. Es stand demnach der Vorwurf des Diebstahls mit Waffen im Raum, bei dem pro Fall eine Mindestfreiheitsstrafe von einem halben Jahr droht. Hinzu kam, dass der Mandant der Polizei keinen festen Wohnsitz nennen konnte und daraufhin festgenommen wurde.

Trotz der erheblichen Bedenken von Rechtsanwältin Gölzer wurde von dem Haftrichter am Bereitschaftsgericht die Untersuchungshaft des Mandanten wegen vermeintlicher Fluchtgefahr angeordnet. Rechtsanwältin Gölzer beantragte noch am selben Tag Akteneinsicht und eine mündliche Haftprüfung. Sie nahm umgehend Kontakt zu der Familie ihres Mandanten auf, um Nachweise für dessen festen Wohnsitz herbeizuschaffen, was ihr gelang. In dem wenige Tage nach der Verhaftung stattfindenden Haftprüfungstermin wurde der Mandant aufgrund des Nachweises einer festen Unterkunft haftverschont und sichtlich beeindruckt aus der Untersuchungshaft entlassen.

Als einige Woche später die beiden Diebstähle mit Waffen verhandelt wurden, konnte Rechtsanwältin Gölzer mit einem Geständnis ihres Mandanten eine Bewährungsstrafe für diesen erwirken. Der Mandant war erleichtert, dass er hoffentlich so schnell kein Gefängnis mehr von innen sehen muss.

Juni 2020

 

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