Waren an der Selbstbedienungskasse von IKEA nicht eingescannt – Strafverfahren wegen Diebstahls gegen Geldauflage eingestellt

Vor dem Kassenbereich der Selbstbedienungskasse eines IKEA-Einrichtungshauses stand ein Ladendetektiv, der beobachtete, wie eine Mandantin von Rechtsanwältin Gölzer mehrere Waren nicht einscannte. Er sprach die Mandantin an, woraufhin diese die versehentlich nicht gescannten Waren umgehend bezahlte und davon ausging, dass sich die Sache damit erledigt hätte. Wenige Wochen später erhielt sie Post von der Polizei, in der sie aufgefordert wurde, sich zu dem Vorwurf des Ladendiebstahls zu äußern.

Mit dem Äußerungsbogen wandte sich die Mandantin an Rechtsanwältin Gölzer, die sich als Verteidigerin anzeigte und der Polizei mitteilte, dass sich ihre Mandantin vorerst nicht zum Tatvorwurf äußern wird. Erst nach der Gewährung der Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft verfasste Rechtsanwältin Gölzer eine umfassende Stellungnahme, in der sie erläuterte, dass ihre Mandantin die Waren nur versehentlich nicht eingescannt hatte. Sie war an dem Tag unter Zeitdruck und hatte aufgrund der vielen einzuscannenden Artikel den Inhalt eines Kartons vergessen zu scannen. Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf den Vorschlag von Rechtsanwältin Gölzer ein, das Strafverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Mandantin musste dementsprechend nicht vor Gericht und darf sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen. In Zukunft wird sie Selbstbedienungskassen aber sicherlich meiden. 

April 2020

 

Sie werden einer Straftat beschuldigt? Nehmen Sie jetzt Kontakt zu einer engagierten Strafverteidigerin auf!