Nach vermeintlichem Fahrerwechsel – Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung gegen Geldauflage eingestellt
Der Mandant erhielt einen Äußerungsbogen von der Staatsanwaltschaft Berlin. Ihm wurde vorgeworfen, versucht zu haben, einen Freund vor Strafverfolgung zu schützen, als dieser betrunken Auto gefahren sein soll. Dazu soll der Mandant vom Beifahrer auf den Fahrersitz gewechselt sein und behauptet haben, dass nur er das Auto gefahren habe.
Mit dem Äußerungsbogen der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Strafvereitelung kam der Mandant zu Rechtsanwältin Gölzer, die sich umgehend als Verteidigerin anzeigte. Nachdem sie Akteneinsicht erhalten und die Aussagen der das Fahrzeug kontrollierenden Polizeibeamten ausgewertet hatte, wandte sich Rechtsanwältin Gölzer in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft Berlin. Darin arbeitete Rechtsanwältin Gölzer Widersprüche in den Aussagen der Beamten heraus und bestritt, dass ein Platzwechsel vorgenommen wurde. Zudem zweifelte sie an, dass ihr Mandant überhaupt von der Alkoholisierung seines Freundes gewusst hatte. Nach den Ausführungen von Rechtsanwältin Gölzer war die Staatsanwaltschaft schließlich bereit, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Unser Mandant war sehr erleichtert, dass das Strafverfahren seinem beruflichen Werdegang nicht im Weg stehen wird und er weiterhin nicht vorbestraft ist.
Juli 2019