Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach körperlicher Auseinandersetzung mit der Polizei
Der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer wurde von einem Polizeibeamten wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte angezeigt. Ihm wurde vorgeworfen, die Finger des Beamten in schmerzhafter Weise zusammengedrückt zu haben. Die Auseinandersetzung ereignete sich, als der Mandant nachts mit ein paar Freunden unterwegs war und beobachtete, wie Polizeibeamte zwei Jugendliche kontrollieren. Die Gruppe hatte den Eindruck, dass die Beamten dabei gewaltsam vorgingen, so dass sie diese auf ihre Vorgehensweise ansprach. Es kam zu einem Streit zwischen der Gruppe und den Polizeibeamten woraufhin zwei Freunde des Mandanten von den Beamten festgehalten und ihnen Handfesseln gelegt wurden. Der Mandanten wurde von den Polizisten aufgefordert, sich zu entfernen. Da er jedoch sehen wollte, was mit seinen Freunden passierte, blieb er und kam dem Geschehen näher. Daraufhin wurde er von einem Polizisten zu Boden gebracht, wogegen sich der Mandant gewehrt und die Finger des Beamten zusammengedrückt haben soll.
Als einige Wochen später eine Vorladung der Polizei wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte im Briefkasten des Mandanten lag, wandte sich der Mandant an Rechtsanwältin Gölzer. Sie beantragte sogleich Akteneinsicht. Mit einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft regte sie an, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages einzustellen. Darin erklärte sie, dass sich der Mandant nicht gegen die Anweisungen der Beamten gewehrt. Zudem wies Rechtsanwältin Gölzer darauf hin, dass nicht erkennbar war, aus welchen Gründen nahezu alle Mitglieder der Gruppe um den Mandanten mit Gewalt zu Boden gebracht werden mussten. Es entstand vielmehr der Eindruck, dass die vermeintlich von den jungen Männern ausgehende Gefährdung überschätzt wurde. Zudem gab es keine Zeugen, die beobachtet hätten, dass der Mandant bei seiner Festnahme die Finger von dem Polizeibeamten zusammengedrückt hätte. Auch eine Verletzung ließ sich nicht nachweisen.
Rechtsanwältin Gölzer konnte die Staatsanwaltschaft mit ihrem Schriftsatz davon überzeugen, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage einzustellen.
Bei einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ist es meist sehr schwierig, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Das liegt insbesondere daran, dass Polizisten nicht allein unterwegs sind und deswegen als Zeugen oft in der Überzahl sind. Ihre Aussagen decken sich inhaltlich erfahrungsgemäß, was die Verteidigung in solchen Verfahren erheblich erschwert.
September 2021