Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unerlaubter Sondernutzung – Verfahren eingestellt

Nachdem er vom Bezirksamt einen Anhörungsbogen wegen einer unerlaubten Sondernutzung des Gehwegs erhalten hatte, wandte sich der Mandant an Rechtsanwältin Gölzer. Er hatte seinen Roller ohne gültiges Versicherungskennzeichen auf dem Gehweg abgestellt. Die Polizei hatte dies offenbar bei der Bestreifung der Gegend dokumentiert und an das Bezirksamt weitergeleitet.

Um die Verhängung eines Bußgeldes gegen ihren Mandanten zu vermeiden, nahm Rechtsanwältin Gölzer Akteneinsicht und wandte sich in einem umfassenden Schriftsatz an das Bezirksamt. Sie trug vor, dass der Mandant den Roller nur kurzfristig auf dem Gehweg abstellt hatte, weil er diesen von einem Reparaturbetrieb reparieren lassen wollte. Das Bezirksamt folgte den Ausführungen von Rechtsanwältin Gölzer und stellte das Verfahren ein.

Juni 2019

 

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