Strafverfahren wegen Körperverletzung nach häuslicher Gewalt gegen Geldauflage eingestellt

Meine Mandantin kam mit einem Strafbefehl zu mir, in dem sie wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt wurde. Hintergrund war ein Streit mit ihrem Ex-Freund, bei dem sie ihn mit einem Kerzenständer auf den Kopf geschlagen haben soll.

Den Vorwurf bestritt meine Mandantin, sodass ich gegen den Strafbefehl Einspruch einlegte. Nachdem ich die Ermittlungsakte mit ihr besprochen hatte, kamen wir zu dem Ergebnis, dass eine Hauptverhandlung möglichst vermieden werden sollte. Obwohl meine Mandantin selbst angegriffen worden und sich keiner Schuld bewusst war, wollte sie eine Hauptverhandlung mit ihrem Ex-Freund verhindern. Sie wollte das Risiko einer Falschaussage des Zeugen und eine Verurteilung verhindern. Denn eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung hätte für meine Mandantin erhebliche berufliche Konsequenzen gehabt.

Ich regte daraufhin beim Gericht schriftlich an, das Verfahren gegen meine Mandantin gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage einzustellen. Alle Argumente für meine Mandantin und ihre Schilderung des Sachverhaltes führte ich in dem Schriftsatz auf. Das Gericht und die Staatsanwaltschaft stimmten daraufhin einer Einstellung des Verfahrens zu. Das Risiko einer Verurteilung bestand damit nicht mehr und das Bundeszentralregister meiner Mandantin wurde nicht mit einer Eintragung versehen.

Dezember 2022

 

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