Strafverfahren wegen Bedrohung gegen geringe Geldauflage eingestellt

Gegen den Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung geführt. Ihm wurde vorgeworfen, seiner Ex-Freundin per SMS gedroht zu haben. Hintergrund war ein Streit bei einer Familienfeier, bei der beide anwesend waren. Mit der Vorladung zur Vernehmung bei der Polizei wandte sich der Mandant an Rechtsanwältin Gölzer, die sich als seine Verteidigerin anzeigte und Akteneinsicht beantragte.

Nachdem sie die Ermittlungsakte gelesen und mit dem Mandanten besprochen hatte, wandte sich Rechtsanwältin Gölzer in einem Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft und beantragte, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Sie legte dar, warum es zu der SMS gekommen war und welchen Hintergrund der Streit mit der Ex-Freundin hatte. Der Mandant hätte die Drohung tatsächlich niemals wahrgemacht. Sie war lediglich aus Verzweiflung und Ärger über die Situation entstanden, was der Mandant im Nachhinein bereute.

Die Staatsanwaltschaft ließ sich auf eine Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage ein. So musste der Mandant sich nicht vor Gericht verantworten. Im schlimmsten Fall hätte ihn eine Geldstrafe erwartet, die im Führungszeugnis eingetragen worden wäre. Mit der Einstellung bleibt er weiterhin nicht vorbestraft.

Mai 2022

 

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