Strafverfahren wegen Verdachts auf Verbreitung gewalt- und tierpornographischer Videos ohne Geldauflage eingestellt
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde bei dem Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer eine Vielzahl von DVDs mit vermeintlichem tier- und gewaltpornographischem Inhalt gefunden. Ihm wurde daraufhin vorgeworfen, diese verbreitet und mit ihnen gehandelt zu haben.
Der Mandant wandte sich nach der Durchsuchung an Rechtsanwältin Gölzer, die zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nahm. Danach beantragte sie bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts. Zur Begründung führte Rechtsanwältin Gölzer aus, dass der bloße Besitz von tier- und gewaltpornographischem Inhalt nicht strafbar sei. Dass der Mandant die DVDs tatsächlich verbreitet hätte, indem er mit ihnen gehandelt hätte, war für Rechtsanwältin Gölzer nicht nachweisbar. Vielmehr musste nach der Ermittlungsakte davon ausgegangen werden, dass der Mandant die DVDs allenfalls gesammelt hatte.
Die Staatsanwaltschaft ließ sich zwar nicht auf eine Einstellung mangels Tatverdachts ein. Dennoch stellte sie das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein und veranlasste die Herausgabe aller DVDs an den Mandanten. Dieser war glücklich, einer Eintragung wegen der Verbreitung von gewaltpornografischem Material im Bundeszentralregister entgangen zu sein.
Januar 2022