Strafverfahren wegen Ladendiebstahls im Ermittlungsverfahren gegen Geldauflage eingestellt

In einem Supermarkt in Bayern soll die Mandantin Lebensmittel und andere Waren im Wert von etwa 90,00 € in ihre Tasche gesteckt haben und zum Ausgang des Ladens gegangen sein. Der Ladendetektiv sprach sie vor dem Verlassen des Supermarktes an und konfrontierte sie mit dem Tatvorwurf des Ladendiebstahls. Der Mandantin war die Situation sehr unangenehm. Sie gab sofort freiwillig alle Waren heraus und entschuldigte sich für ihr Verhalten. Sie hatte gehofft, dass seitens des Supermarktes keine Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden würde.

Vorsorglich wandte sich die Mandantin dennoch an Rechtsanwältin Gölzer, auf die sie im Internet über einen Artikel zum Ladendiebstahl aufmerksam geworden war. Rechtsanwältin Gölzer rief die Mandantin kurzfristig an und besprach ihren Fall und die weitere Vorgehensweise ausführlich mit der Mandantin. Die Mandantin bat Rechtsanwältin Gölzer daraufhin, sich als ihre Verteidigerin anzuzeigen. Nur wenige Wochen später wurde Rechtsanwältin Gölzer die Ermittlungsakte zugeschickt. Sie informierte die Mandantin über den Inhalt der Akte und wandte sich in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft. In diesem regte sie an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Sie verwies darauf, dass die Mandantin sich zum Zeitpunkt des Vorwurfes in einer schwierigen Lebenssituation befunden hatte und zuvor noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Staatsanwaltschaft folgte der Argumentation von Rechtsanwältin Gölzer und stellte das Verfahren gegen eine – im Vergleich zu Fällen in Berlin – relativ hohe Geldauflage ein. Dennoch kann sich die Mandantin über den Ausgang des Verfahrens freuen, denn in den südlichen gelegenen Bundesländern sind Verfahrenseinstellungen nach der Erfahrung von Rechtsanwältin Gölzer eher selten. Oftmals werden Hauptverhandlungen durchgeführt, obwohl sich die Fälle für eine Verfahrenseinstellung gut eignen. Auch bei leichten Vorwürfen stehen daher üblicherweise eine Verurteilung und eine Eintragung im Führungszeugnis im Raum.

Oktober 2019

 

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