Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung im Ermittlungsverfahren ohne Auflage eingestellt

Die emotionale Auflösung der ersten gemeinsamen Wohnung eines jungen Paares wurde allen Beteiligten zum Verhängnis. Denn nachdem es zu Streitigkeiten zwischen dem Paar und deren Familienmitgliedern gekommen war, wurde die Polizei zur Wohnung alarmiert und nahm diverse Strafanzeigen auf. Auch die Mandantin von Rechtsanwältin Gölzer wurde angezeigt, weil sie die Ex-Freundin ihres Sohnes mit dem Auto absichtlich angefahren und verletzt haben soll. Es wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen sie eingeleitet. Bei einer gefährlichen Körperverletzung droht eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Die Mandantin hatte sich auf die ihr von der Polizei zugesandte Vorladung als Beschuldigte zunächst nicht geäußert. Nachdem sich das Verfahren aber mehrere Monate hinzog, beauftragte sie Rechtsanwältin Gölzer mit ihrer Verteidigung. Rechtsanwältin Gölzer zeigte sich umgehend als Verteidigerin an und beantragte Akteneinsicht. Nach Auswertung der Ermittlungsakte arbeitete sie in einem umfangreichen Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft heraus, dass ihre Mandantin nicht nach vorne gefahren war und von der anderen Seite zu Unrecht beschuldigt wurde. Sie beantragte, das Ermittlungsverfahren gegen ihre Mandantin einzustellen. Nach einem persönlichen Gespräch mit der Staatsanwaltschaft zeigte sich diese schließlich bereit, das Verfahren gegen die Mandantin aufgrund der emotionalen Ausnahmesituation ohne Geldauflage einzustellen. Die Mandantin war erleichtert, dass sie das Verfahren nach mehr als einem Jahr ohne Verurteilung und ohne Eintragung im Führungszeugnis abschließen konnte.

November 2019

 

Sie haben ein dringendes Anliegen?