Strafbefehl wegen falscher uneidlicher Aussage – Eintragung im Führungszeugnis durch Einspruch verhindert

Dem Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer wurde zur Last gelegt, sich bei einer Polizeikontrolle wahrheitswidrig als Fahrer eines Pkws ausgegeben zu haben. Die Polizeibeamten behaupteten, dass nicht der Mandant, sondern ein anderer Mitfahrer des Autos der Fahrer gewesen sein soll. Dieser war allerdings alkoholisiert und hätte sich mit dem Führen des Fahrzeugs strafbar gemacht. Im Verfahren gegen den vermeintlichen Fahrer wegen Trunkenheit im Verkehr blieb der Mandant vor Gericht bei seiner ersten Aussage, dass er der Fahrer des Autos war. Er soll dabei zumindest billigend in Kauf genommen haben, dass seine Aussage nicht der Wahrheit entsprach. Das Amtsgericht erließ daraufin einen Strafbefehl. In diesem wurde der Mandant zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätze verurteilt. Er wäre damit vorbestraft gewesen.

Mit diesem Strafbefehl wandte sich der Mandant an Rechtsanwältin Gölzer, die sich als Verteidigerin anzeigte. Sie hat gegen den erlassenen Strafbefehl sofort Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Daraufhin wurde vom Amtsgericht Bayreuth ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Rechtsanwältin Gölzer wurde bis dahin jedoch noch keine Akteneinsicht gewährt, sodass sie beantragte, den anberaumten Hauptverhandlungstermin zu verschieben. Diesem wurde stattgegeben.

Da das Verfahren in Bayern spielte und dort strafrechtlich streng vorgegangen wird, ist es grundsätzlich schwer, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Rechtsanwältin Gölzer versuchte es dennoch und regte hilfsweise eine Reduzierung der Tagessätze auf 90 Tage an. Dies war für den Mandanten sehr wichtig, da die eigentlichen 120 Tagessätze ins Führungszeugnis eingetragen worden wären. Nur Geldstrafen, die höher als 90 Tagessätze sind, werden eingetragen. Das Amtsgericht kam der Anregung von Rechtsanwältin Gölzer nach und erließ einen neuen, ihrem Antrag entsprechender Strafbefehl. Damit war das Verfahren beendet und der Mandant durfte sich weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.

Oktober 2020

 

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