Mit Drogen auf dem Campingplatz erwischt – Verfahren nach Einspruch gegen einen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung eingestellt
Gegen einen Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz geführt. Hintergrund war ein Aufenthalt mit Freunden auf einem Campingplatz, bei dem die Gruppe dem Sicherheitspersonal durch den Konsum eines Joints aufgefallen war. Das Sicherheitspersonal durchsuchte daraufhin die Zelte der Gruppe und fand neben Cannabis auch andere Betäubungsmittel wie Amphetamin. Die Polizei wurde hinzugezogen und gegen alle Beteiligten ein Strafverfahren eingeleitet.
Rechtsanwältin Gölzer nahm zunächst Akteneinsicht. Beim Lesen der Akte erhärtete sich die Annahme, dass die Betäubungsmittel so nicht hätten sichergestellt werden dürfen. Das Sicherheitspersonal war weder zur Durchsuchung der Zelte noch der Personen berechtigt und hätte die Polizei von vorneherein hinzuziehen müssen. Zudem handelte es sich bei allen aufgefundenen Betäubungsmitteln um geringe Mengen, die offensichtlich zum Eigenkonsum bestimmt waren.
Trotz eines umfangreichen Schriftsatzes von Rechtsanwältin Gölzer war die Staatsanwaltschaft nicht bereit, das Verfahren gegen den Mandanten einzustellen. Die Staatsanwaltschaft begründete dies damit, dass nicht nur weiche, sondern auch sogenannte harte Drogen gefunden worden seien und eine Einstellung des Verfahrens lediglich bei Cannabis in Betracht gekommen wäre. Sie entwarf einen Strafbefehl, den das Amtsgericht antragsgemäß erließ und in dem der Mandant zu einer Geldstrafe verurteilt worden wäre.
Gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts legte Rechtsanwältin Gölzer Einspruch ein und wandte sich mit einem erneuten Einstellungsschriftsatz an das Gericht. Zudem hielt sie Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft und konnte diese schließlich auch von ihren Argumenten überzeugen. Das Verfahren gegen den Mandanten wurde schließlich mit der Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen eine geringe Geldauflage eingestellt. Für den Mandanten war dieses Ergebnis besonders erfreulich, da er sich mit dem Strafbefehl bereits auf eine Verurteilung und eine entsprechende Eintragung eingestellt hatte. Er darf sich nun weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.
Mai 2020