Mehrfacher Kauf von Drogen – Strafverfahren wegen Vertsoßes gegen das BtMG eingestellt
Dem Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer wurde vorgeworfen, mehrfach Betäubungsmittel bei einem vermeintlichen Drogendealer erworben zu haben. Der Dealer war umfangreich observiert und seine Wohnung durchsucht worden, sodass die Staatsanwaltschaft mit Bildmaterial und Whatsapp-Verläufen die potentiellen Käufer schnell ermittelte. Bei dem Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer standen sechs Besuche im Raum, bei denen er Betäubungsmittel gekauft haben soll.
Rechtsanwältin Gölzer konnte in einer schriftlichen Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft erhebliche Zweifel an den vermeintlichen Käufen sähen. Sie trug vor, dass der Chat nicht eindeutig war, keine Übergabehandlungen beobachtet worden sind und allein die Anwesenheit ihres Mandanten in der Wohnung einer Person, die mit Drogen handelt, den Beweis für einen Kauf nicht erbringt. Da zudem allenfalls vom Erwerb von Drogen zum Eigenverbauch auszugehen war, regte Rechtsanwältin Gölzer die Einstellung des Verfahrens – notfalls gegen eine Geldauflage – an. Dem kam die Staatsanwalstschaft nach und stellte das Verfahren ein.
Der Mandant gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft und war erleichtert über den positiven Ausgang des Verfahrens.
April 2022