Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung durch den Erlass eines Strafbefehls abgewendet – Mandant muss geringe Geldstrafe zahlen

Der Mandant kam bereits mit einer Ladung zur Hauptverhandlung zu Rechtsanwältin Gölzer. Ihm wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin eine gefährliche und eine einfache Körperverletzung vorgeworfen. Er soll einen Bekannten nach Geld gefragt und ihn ins Gesicht geschlagen haben. Als sich der Bekannte gewehrt hatte, soll der Mandant eine Socke mit einem Stein herausgeholt und damit auf seinen Bekannten eingeschlagen haben.

Rechtsanwältin Gölzer stellte schon im ersten Gespräch mit dem Mandanten fest, dass das Gericht die Ladungsfrist für die Hauptverhandlung nicht eingehalten hatte. Da der Termin kurzfristig anberaumt wurde, beantragte Rechtsanwältin Gölzer in dem Termin die Aussetzung der Hauptverhandlung. Obwohl alle Zeugen erschienen waren, musste das Gericht dem Antrag von Rechtsanwältin Gölzer stattgeben. Diese hatte dadurch Zeit gewonnen, sich die Ermittlungsakte sorgfältig anzusehen und den nächsten Termin zur Hauptverhandlung vorzubereiten. Die Beweislage war erdrückend. Insbesondere gab es ein Video von dem Vorfall. Da der Mandant auf dem Video verwirrt wirkte, stand auch eine Begutachtung des Mandanten wegen einer Psychose im Raum. Für den Mandanten hätte das im schlimmsten Fall einen Aufenthalt im Krankenhaus des Maßregelvollzuges bedeutet.

Zu der Hauptverhandlung erschien der Mandant nicht. Dennoch konnte Rechtsanwältin Gölzer verhindern, dass ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Stattdessen wirkte Rechtsanwältin Gölzer auf den Erlass eines Strafbefehls hin. Der Mandant muss nun eine geringe Geldstrafe zahlen und wurde nicht begutachtet. Eine Bewährungsstrafe, die bei diesem Vorwurf wahrscheinlich ist, wurde nicht verhangen.

Februar 2020

 

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