In der S-Bahn mit gefälschtem Ticket erwischt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages
Der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer wurde in der Berliner S-Bahn von Fahrprüfern gebeten, sein Fahrticket vorzuzeigen. Dabei äußerten die Kontrolleure den Verdacht, dass der Mandant mit einem gefälschten Semesterticket gefahren sei, und zogen das Ticket ein. Obwohl er das von der S-Bahn Berlin GmbH geforderte erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von 60,00 € noch am Tag des Vorfalls bezahlte und somit den entstandenen Schaden wieder gut gemacht hatte, leitete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung und Erschleichen von Leistungen ein.
Mit dem Äußerungsbogen der Polizei wandte sich der Mandant an Rechtsanwältin Gölzer, die umgehend Akteneinsicht beantragte. Aus der Akte ergab sich, dass die S-Bahn-Berlin den Schaden auf insgesamt 2.242,80 € bezifferte. Sie ging davon aus, dass das Semesterticket für ein Jahr und für das gesamte S-Bahn-Netz genutzt werden sollte.
Rechtsanwältin Gölzer beantragte, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. In ihrem Schriftsatz wies sie darauf hin, dass der Schaden nur dem Wert einer Fahrt entspreche, da der Mandant nicht mehrmals mit dem Ticket angetroffen worden sei und eine ganzjährige Nutzung ohne weitere Anhaltspunkte nicht unterstellt werden könne.
Das Verfahren wurde daraufhin von der Amtsanwaltschaft gegen die Zahlung eines geringen Geldbetrages eingestellt. Dieser Geldbetrag liegt deutlich unter der Strafe, die den Mandanten bei einer Verurteilung erwartet hätte. Zudem darf sich der Mandant weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.
März 2022