Falscher 50-Euro-Schein gefunden – Einstellung des Strafverfahrens wegen Geldfälschung

Der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer wohnte in einem Zimmer einer Gemeinschaftsunterkunft. Als er nicht da war, fand seine Sozialarbeiterin einen gefälschten 50-Euro-Schein in dem Zimmer und meldete dies der Polizei. Diese leitete sodann ein Ermittlungsverfahren wegen Geldfälschung gegen den Mandanten ein und warf ihm vor, dass er den Schein als echt in den Umlauf bringen wollte.

Mit der Vorladung als Beschuldigter wandte sich der Mandant an Rechtsanwältin Gölzer, die zunächst Einsicht in die Ermittlungsakte nahm. Nach einem Gespräch mit dem Mandanten beantragte sie bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Rechtsanwältin Gölzer trug Zweifel an der Strafbarkeit ihres Mandanen vor. Denn es war nicht geklärt, ob der Mandant überhaupt Kenntnis von dem gefälschten Schein in seinem Zimmer hatte. Da es sich um ein Zimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft handelte, konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Schein von jemand anderem in dem Zimmer des Mandanten untergebracht worden war. Zudem hätte der Mandant wissen müssen, dass es sich um einen falschen Schein gehandelt hat und er hätte die Absicht gehabt haben müssen, den Schein als echten Schein einzusetzen. Dies ging jedoch aus den Ermittlungen nicht hevor. 

Die Staatsanwaltschaft schloss sich den Ausführungen von Rechtsanwältin Gölzer an und stellte das Verfahren ohne Auflagen ein. Der Mandant war beruhigt, da Delikte rund um die Geldfälschung mit Freiheitsstrafen bedroht sind.

Oktober 2021

 

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