Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung nach Verkehrsunfall – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer erhielt eine Vorladung als Beschuldigter wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er soll in Berlin über eine rote Ampel gefahren sein und einen Verkehrsunfall verursacht haben, bei dem zwei auf dem Gehweg stehende Passanten leicht verletzt worden waren.

Rechtsanwältin Gölzer zeigte sich umgehend als Verteidigerin an und beantragte Einsicht in die Ermittlungsakte. Nach Auswertung der Ampelschaltpläne und den Zeugenaussagen wandte sich Rechtsanwältin Gölzer mit einem umfassenden Schriftsatz an die Amtsanwaltschaft Berlin und beantragte, das Verfahren gegen ihren Mandanten einzustellen. Zunächst ohne Erfolg. Die Amtsanwaltschaft Berlin hatte bereits einen Strafbefehl gefertigt und diesen an das Amtsgericht Tiergarten übersandt. Rechtsanwältin Gölzer wandte sich persönlich an das Gericht trug erneut alle für ihren Mandanten sprechenden Umstände vor. Das Gericht und auch die Staatsanwaltschaft waren schließlich bereit, das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldauflage an die Geschädigten einzustellen. Der Mandant war sichtlich erleichtert, dass ihm eine umfangreiche Hauptverhandlung erspart geblieben ist.

Mai 2019

 

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