Verfahren wegen Geldwäsche im Ermittlungsverfahren gegen Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt

Gegen die Mandantin von Rechtsanwältin Gölzer wurde wegen Geldwäsche ermittelt, nachdem sie einen Geldbetrag aus einem sogenannten Romance-Scam-Betrug überwiesen bekommen hatte. Bei einem Romance-Scam wird über das Internet Kontakt zu alleinstehenden Frauen aufgebaut, die auf der Suche nach einem Partner sind. Ihnen wird ein wahres Interesse an ihrer Person vorgetäuscht. Nachdem sie Vertrauen zu ihrem potentiellen neuen Lebenspartner gefasst haben, werden sie um Geld gebeten. Ihnen wird vorgespielt, dass sich der Mann plötzlich in einer existenzbedrohenden Situation im Ausland befindet, in der er dringend Geld benötigt. Die Frauen werden dann gebeten, Geld auf ein Konto zu überweisen. Auch die Überweisung auf das Konto der Mandantin erfolgte vor einem solchen Hintergrund.

Rechtsanwältin Gölzer trug in einem umfassenden Schriftsatz an die Staatsanwaltschaft vor, dass ihre Mandantin keine Kenntnis von dem Hintergrund des Geldes hatte. Sie war von einem Bekannten gefragt worden, ob sie ihr Konto für eine Überweisung zur Verfügung stellen und den Geldbetrag weiterleiten könnte. Dass das Geld aus einer Betrugsstraftat stammte, wurde der Mandantin nicht gesagt. Vorsorglich erklärte sich die Mandantin bereit, eine geringe Geldauflage an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen, um die Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag von Rechtsanwältin Gölzer zu und stellte das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage ein. Für die Mandantin war dies ein voller Erfolg, da sie beruflich auf ein einwandfreies Führungszeugnis angewiesen war. Sie darf sich weiterhin als nicht bestraft bezeichnen und hat keine Konsequenzen zu fürchten.

März 2020

 

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