Ermittlungsverfahren wegen Computerbetrugs nach Antrag auf Corona-Soforthilfe – Einstellung ohne Auflagen
Gegen den Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Computerbetruges geführt. Es wurde beschuldigt, die Corona-Soforthilfe der Investitionsbank Berlin (IBB) Anfang April 2020 beantragt zu haben, ohne antragsberechtigt gewesen zu sein. Die Ermittlungsbehörden wurden auf ihn aufmerksam, nachdem er das erhaltene Geld nach wenigen Tagen komplett zurückzahlte. Deswegen wurde er verdächtigt, das Geld schon bei der Beantragung nicht benötigt zu haben.
In Berlin stellt die unberechtigte Beantragung der Corona-Soforthilfen einen Computerbetrug dar. In anderen Bundesländern werden die Strafverfahren wegen Subventionsbetruges geführt.
Der Mandant wandte sich mit seiner Strafanzeige an Rechtsanwältin Gölzer. Nachdem sie Akteneinsicht erhielt, beantragte sie bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts einzustellen. In ihrem Schriftsatz führte sie an, dass der Mandant das Geld aus Unsicherheit über die Verwendung zurückgezahlt habe. Damals gab es in Berlin wenig und wechselnde Informationen darüber, für welche Ausgaben der Zuschuss hätte eingesetzt werden dürfen. Einige Antragsvoraussetzungen wurden erst im Nachhinein klar vom Senat und der IBB kommuniziert, was zu einer Reihe Rückzahlungen geführt hat. Der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer war mit der Rückzahlung des Zuschusses der ausdrücklichen Empfehlung der IBB und der Senatsverwaltung für Finanzen nachgekommen. Nach dieser sollten Rückzahlende aufgrund der Unübersichtlichkeit der Antragsvoraussetzungen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen, wenn sie nach einer Prüfung zu dem Schluss gekommen seien, doch nicht antragsberechtigt gewesen zu sein. Rechtsanwältin Gölzer betonte, dass sich ihr Mandant auf diese Aussagen verlassen durfte und nie die Absicht hatte, sich an den Hilfen zu Unrecht zu bereichern.
Den Ausführungen von Rechtsanwältin Gölzer schloss sich die Staatsanwaltschaft Berlin an und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ohne Auflagen ein.
Juni 2022