Zwanzig Diebstähle in kurzer Zeit – Mandant wird zu einer geringen Geldstrafe verurteilt
Wegen 20 Vorwürfen des Diebstahls und ungeklärten Aufenthaltsverhältnissen bestand ein Haftbefehl gegen den Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer. Er hatte – teilweise unter dem Einfluss von Alkohol – Lebensmittel oder Spirituosen gestohlen. Als die Polizei den Mandanten nach einiger Zeit festnehmen konnte, wurde der Haftbefehl vollstreckt und der Mandant in die Untersuchungshaftanstalt in Moabit verbracht.
Rechtsanwältin Gölzer beantragte umgehend einen Termin zur mündlichen Haftprüfung und regte an, in diesem Termin in die Hauptverhandlung überzugehen. Ihr Ziel war, den Mandanten so schnell wie möglich aus der Untersuchungshaft zu bekommen und die Vorwürfe gleich zu verhandeln. Da die Beweislage erdrückend war, riet Rechtsanwältin Gölzer ihrem Mandanten zu einem Geständnis, was sich durchaus auszahlte: Das Gericht verurteilte den wegen Diebstahls in zwanzig Fällen angeklagten Mandanten lediglich zu einer geringen Geldstrafe. Er konnte also nach nur wenigen Wochen sichtlich erleichtert die JVA Moabit verlassen, ohne befürchten zu müssen, dass er wegen dieser Diebstahlsvorwürfe noch einmal ins Gefängnis gehen muss.
Juli 2020