Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung nach Verteidigungsanzeige mangels Tatnachweis eingestellt

Als Geschäftsführer einer Firma hatte der Mandant einen Anhörungsbogen wegen einer mit dem Firmenwagen begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten. Er sollte angeben, wer zum Tatzeitpunkt mit dem Firmenauto gefahren ist.

Rechtsanwältin Gölzer zeigte sich umgehend als Verteidigerin ihres Mandanen an und beantragte Akteneinsicht. Die Verteidigungsanzeige führte dazu, dass die Polizeibehörde davon ausging, freiwillige Angaben des Mandanten zum Fahrer des Fahrzeugs nicht erhalten zu können. Sie stellte das Verfahren daher mangels Tatnachweis ein.

Von der Erteilung einer Fahrtenbuchauflage, die Geschäftsführern bei Geschwindigkeitsverstößen mit Firmenfahrzeugen in solchen Fällen oftmals auferlegt wird, sah die Polizeibehörde ab.

August 2019

 

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