Beschuldigung der Ehefrau führte zur Anklage wegen Körperverletzung – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage
Der Mandant von Rechtsanwältin Gölzer wurde von seiner Ehefrau wahrheitswidrig beschuldigt, sie mehrfach ins Gesicht sowie auf den Hinterkopf geschlagen zu haben. Nachdem aufgrund der Vorwürfe ein Strafbefehl gegen den Mandanten erlassen wurde, in dem er zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, wandte er sich an Rechtsanwältin Gölzer.
Sie legte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und beantragte, das Verfahren gegen eine Zahlung einzustellen. In dem Einstellungsschreiben an das Gericht versuchte sie, die Anschuldigungen richtig zu stellen und führte aus, dass die Ehefrau zuerst zugeschlagen hatte. Der Mandant habe sich nur zu schützen versucht.
Obwohl die Aussage der Ehefrau gravierende Widersprüche aufwies, hatten die Ermittlungsbehörden ihre Aussage nicht kritisch hinterfragt. Auch dass die Ehefrau stark depressiv war und bereits die Scheidung eingereicht hatte, war bisher außer Acht gelassen worden. Aus Sicht der Verteidigerin sprach viel dafür, dass die Frau ihren Ehemann wahrheitswidrig beschuldigt hatte, um sich in der Familienrechtstreitigkeit Vorteile zu verschaffen.
Das Gericht und die Staatsanwaltschaft stimmten der Einstellung gegen eine Zahlung zu. Damit erreichte Rechtsanwältin Gölzer, dass der Mandant weiterhin nicht vorbestraft ist und keine beruflichen oder ausländerrechtlichen Konsequenzen fürchten muss.
Februar 2022