Beim Diebstahl von Kleidung erwischt – Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage

Der Mandantin von Rechtsanwältin Gölzer wurde vorgeworfen, in einem Kaufhaus Kleidungsstücke gestohlen zu haben. In der von ihrer benutzten Umkleidekabine entdeckte der Ladendetektiv Preisschilder und leere Bügel. Auf das Geschehen angesprochen, gab die Mandantin den Diebstahl noch vor Ort zu. Dennoch stellte das Kaufhaus Strafanzeige, sodass die Mandantin wenige Tage später Post von der Polizei erhielt, in der sie als Beschuldigte wegen Diebstahls zur Vernehmung vorgeladen wurde.

Die Mandantin beauftragte Rechtsanwältin Gölzer mit ihrer Verteidigung. Diese riet ihrer Mandantin, keine weiteren Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Nach der gewährten Akteneinsicht beantragte sie bei der Staatsanwaltschaft, das Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen. Dabei konnte sie anführen, dass sich die Mandantin gegenüber dem Ladendetektiv kooperativ verhalten hatte und nicht vorbestraft war. Zudem erklärte Rechtsanwältin Gölzer, dass eine Verurteilung zu einer hohen Geldstrafe die Mandantin in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gebracht hätte. Von dem Kaufhaus wurde die Mandantin bereits aufgefordert, eine Vertragsstrafe und die dafür anfallenden Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Zur Vermeidung weiterer Kosten hatte die Mandantin die Forderung umgehend beglichen.

Die Staatsanwaltschaft folgte den Ausführungen von Rechtsanwältin Gölzer. Das Verfahren wurde gegen die Zahlung einer geringen Geldauflage eingestellt.

Dezember 2021

 

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