Kosten

Sie wollen wissen, welche Kosten bei der Beauftragung eines Verteidigers auf Sie zukommen?

Die Kosten der Strafverteidigung unterscheiden sich danach, ob der Verteidiger vom Gericht als Pflichtverteidiger beigeordnet (Pflichtverteidigung) oder selbstständig von Ihnen beauftragt wurde (Wahlverteidigung).

Kosten des Pflichtverteidigers

Bei der Pflichtverteidigung richtet sich die Vergütung des Verteidigers nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach erhält der Pflichtverteidiger für seine Tätigkeit eine pauschale Gebühr. Zum Beispiel erhält der Pflichtverteidiger für die erstmalige Einarbeitung in den Fall eine Gebühr in Höhe von 160,00 €. Die Gebühr wird zunächst vom Staat bezahlt.

Wenn Sie später aber vom Gericht verurteilt werden, müssen Sie die gesamten Kosten des Strafverfahrens tragen. Zu den Kosten des Strafverfahrens gehören neben den Gerichtskosten auch die Kosten des Pflichtverteidigers. Dies führt dazu, dass Sie im Fall einer Verurteilung die Gebühren des Pflichtverteidigers am Ende doch selbst bezahlen müssen. Nur wenn Sie freigesprochen werden, übernimmt der Staat alle Kosten.

Kosten des Wahlverteidigers

Auch wenn kein Fall der Pflichtverteidigung vorliegt, können Sie jederzeit einen Verteidiger beauftragen. Dies empfiehlt sich schon zu Beginn des Ermittlungsverfahrens. Denn je früher Sie einen Strafverteidiger beauftragen, desto größer sind seine Möglichkeiten, das Verfahren positiv zu beeinflussen.

Die Kosten des Wahlverteidigers berechnen sich anders als die Kosten des Pflichtverteidigers. Bei der Wahlverteidigung gibt es keine pauschalen Gebühren. Die Kosten des Wahlverteidigers bestimmen sich vielmehr nach den Umständen des Einzelfalls und der Vereinbarung mit dem Verteidiger.

Sie können mit Ihrem Verteidiger entweder eine Gebührenvereinbarung treffen oder eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vereinbaren.

Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht für die verschiedenen Tätigkeiten des Wahlverteidigers einen Rahmen vor. Das heißt, dass das Gesetz eine Mindestgebühr und eine Höchstgebühr vorgibt. Zum Beispiel kann der Verteidiger für die erstmalige Einarbeitung in den Fall eine Gebühr zwischen 40,00 € und 360,00 € verlangen. Im Erstgespräch ist es oft noch nicht möglich, die Kosten konkret zu bestimmen. Für Sie als Mandanten bedeutet eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz daher Unsicherheit hinsichtlich der Kosten.

Abschluss einer Gebührenvereinbarung

Üblicherweise werden individuelle Gebührenvereinbarungen zwischen dem Verteidiger und dem Mandanten abgeschlossen. Individuelle Gebührenvereinbarungen bieten Ihnen Kostensicherheit. Bei der Gebührenvereinbarung wissen Sie von Anfang an, welchen Betrag Sie für die Verteidigung bezahlen müssen.

Es können zwei unterschiedliche Gebührenvereinbarungen getroffen werden: die Vereinbarung eines pauschalen Honorars oder eines Stundenhonorars.

Bei dem Pauschalhonorar wird eine pauschale Gebühr für einzelne Verfahrensabschnitte vereinbart. Ein Verfahrensabschnitt stellt zum Beispiel die Verteidigung im Ermittlungsverfahren dar. Die Vereinbarung einer pauschalen Gebühr hat den Vorteil, dass die Kosten von Anfang an transparent und überschaubar sind.

In besonders umfangreichen Verfahren kann es aber auch notwendig sein, eine Vergütung nach Stunden zu vereinbaren, um eine effektive Verteidigung gewährleisten zu können.

Keine Prozesskostenhilfe

Im Strafrecht gibt es im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten keine Prozesskostenhilfe. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für Ihre Verteidigung selbst tragen müssen. Ausnahmen sind unter engen Voraussetzungen (Verlinkung zu Pflichtverteidigung) möglich, wenn eine notwendige Verteidigung vorliegt.

Rechtschutzversicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt möglicherweise Ihre Versicherung die Kosten der Verteidigung. In Strafverfahren ist eine Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung aber eher selten. Versicherungen haben oft Klauseln in ihren Verträgen aufgenommen, die eine Kostenübernahme im Strafrecht generell oder bei Vorsatzdelikten ausschließen.

Gerne frage ich bei Ihrer Versicherung die Übernahme der Rechtsanwaltskosten an.

Kostenloses Erstgespräch vereinbaren

Als überzeugte Strafverteidigerin ist es mir wichtig, dass die Verteidigung meiner Mandanten nicht an den Kosten scheitert. Ich versuche daher, auf die individuellen Einkommensverhältnisse meiner Mandanten einzugehen. Eine gute Strafverteidigung hat allerdings auch ihren Preis. Wer Strafverteidigung besonders günstig anbietet, kann sich nicht vertieft in den Fall einarbeiten und diesen bestmöglich verteidigen.

Vereinbaren Sie gerne ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch. In diesem Termin werde ich auch die Kosten der Verteidigung mit Ihnen besprechen. Ich bin sicher, dass wir eine Lösung finden, die mir eine engagierte Verteidigung Ihres Falls ermöglicht.

Sie haben ein dringendes Anliegen?