Strafverfahren wegen Sozialleistungsbetruges nach Einspruch gegen Strafbefehl eingestellt
Gegen meine Mandantin wurde ein Strafbefehl wegen gewerbsmäßigen Sozialleistungsbetruges erlassen, in dem sie zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt werden sollte. Sie soll beim Jobcenter verschwiegen haben, dass ihr bereits volljähriger Sohn, der mit bei ihr im Haushalt lebte, Geld mit einem Nebenjob verdient haben soll.
Gegen den Strafbefehl legte ich Einspruch ein. Danach zog sich das Verfahren über mehrere Jahre, da meine Mandantin und ihr Sohn beim Sozialgericht Klage gegen den Rückzahlungsbescheid eingelegt hatte. Die Akten wurden vom Strafgericht zum Sozialgericht geschickt und bis es schließlich zur Verhandlung kam, waren drei Jahre vergangen. In der Hauptverhandlung konnte ich mich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft schließlich auf eine Einstellung des Strafverfahrens einigen. Meine Mandantin war nicht vorbestraft, die vermeintlich zu viel erhaltenen Leistungen zurückgezahlt und die Vorwürfe lagen bereits mehr als drei Jahre zurück. Gute Gründe, um das Verfahren ohne eine umfangreiche Hauptverhandlung abzuschließen.
Meine Mandantin war über den Ausgang des Verfahrens mehr als erleichtert. Mit der ursprünglichen Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wäre sie vorbestraft gewesen. Zudem hätte jedes weitere Strafverfahren das Risiko mit sich gebracht, dass die Bewährung widerrufen worden wäre und sie die 9 Monate im Gefängnis hätte verbringen müssen.
Oktober 2022