Ausweispapiere an Bekannten ohne Aufenthaltserlaubnis übergeben – Verfahren gegen Geldauflage eingestellt

Gegen den Mandanten von Rechtsanwältin Gölzer wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Ausweispapieren eingeleitet. Ihm wurde vorgeworfen, einem Bekannten seine Arbeitserlaubnis zur Verfügung gestellt zu haben, damit dieser arbeiten konnte. Da der Bekannte selbst über keine Arbeitserlaubnis verfügte, bewarb er sich mit den Ausweispapieren und dem Aufenthaltstitel des Mandanten erfolgreich für einen Job bei einer Firma. Auch das Konto, auf welches die Firma den Lohn überwies, lief auf den Namen des Mandanten. Nach einiger Zeit flog diese Lüge auf.

Der Mandant wendete sich an Rechtsanwältin Gölzer. Nach Einsicht in die Ermittlungsakte beantragte sie bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage. Als Gründe dafür führte sie an, dass nicht aufgeklärt werden konnte, ob der Mandant die Ausweispapiere freiwillig für die Tat des Bekannten überlassen hat. Außerdem blieb offen, ob der Mandant auf das Konto, auf das der Lohn überwiesen wurde, Zugriff hatte. Rechtsanwältin Gölzer führte weiter an, dass der Bekannte durch die falschen Ausweispapiere über Jahre arbeiten und sich so integrieren konnte. Der Mandant hatte die Tat also nicht für sich und einen eigenen Vorteil begangen, sondern wollte einer anderen Person helfen.

Die Staatsanwaltschaft folgte dem Vorschlag von Rechtsanwältin Gölzer und stellte das Verfahren gegen eine Geldauflage ein. Der Mandant musste somit nur den Geldbetrag zahlen und hatte keine beruflichen oder ausländerrechtlichen Konsequenzen zu erwarten.

Dezember 2020

 

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